Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH; Charterhouse PM Limited - BWB/Z-1878 | Bundeswettbewerbsbehörde

Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH; Charterhouse PM Limited

BWB/Z-1878

12.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Deutschland, eine indirekte 100%-ige Tochtergesellschaft der Konica Minolta Holdings, Inc., Japan, beabsichtigt, sämtliche Anteile und damit die alleinige Kontrolle über Charterhouse PM Limited, Großbritannien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Erbringung von Marketing-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht