Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WEICHAI POWER Co., Ltd.; KlON Holding 1 GmbH; Linde Material Handling GmbH - BWB/Z-1877 | Bundeswettbewerbsbehörde

WEICHAI POWER Co., Ltd.; KlON Holding 1 GmbH; Linde Material Handling GmbH

BWB/Z-1877

07.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WEICHAI POWER Co., Ltd (China) beabsichtigt den indirekten Erwerb von 25% der Anteile an der KlON Holding 1 GmbH (Deutschland) von Superlift Holding S.a.r.l. (Luxemburg) sowie den Erwerb einer indirekten kontrollierenden Beteiligung von 70% an dem Hydraulikgeschäft der Linde Material Handling GmbH (Deutschland), an der die KION Holding 1 GmbH indirekt sämtliche Anteile hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Lagertechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.12.2012 weggefallen.

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