Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andritz AG; Beheermaatschappij G.M.F. B.V. - BWB/Z-1870 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andritz AG; Beheermaatschappij G.M.F. B.V.

BWB/Z-1870

31.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andritz AG beabsichtigt, 100% der Anteile von Beheermaatschappij G.M.F. B.V. (Waddinxveen, Niederlande) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktion von speziellen Maschinen für Trocken-, Erstarrungs-, Solidifikations- und Schälprozessen für die Chemie-, Nahrungsmittel- und Umweltindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2012 weggefallen.

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