Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rudolf Leiner GmbH; Atlas Einrichtungs-Einkauf GmbH - BWB/Z-1866 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rudolf Leiner GmbH; Atlas Einrichtungs-Einkauf GmbH

BWB/Z-1866

25.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Atlas Einrichtungs-Einkauf GmbH, D-45470 Mühlheim an der Ruhr, ist eine Einkaufsgesellschaft von neun deutschen Einrichtungshäusern. Die Rudolf Leiner GmbH, A-3100 St. Pölten, übernimmt zwei Geschäftsanteile an Atlas Einrichtungs-Einkauf GmbH und wird zehnte Gesellschafterin. Dadurch wird der Kreis der Gesellschafter des Gemeinschaftsunternehmens Atlas Einrichtungs-Einkauf GmbH geändert. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Möbelgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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