Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nestlé S.A.; Wagner Tiefkühlprodukte GmbH - BWB/Z-1865 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nestlé S.A.; Wagner Tiefkühlprodukte GmbH

BWB/Z-1865

25.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nestlé S.A., Schweiz, beabsichtigt, durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft Nestlé Deutschland AG, Deutschland, die verbleibenden 26% der Anteile an Wagner Tiefkühlprodukte GmbH, Deutschland, zu erwerben. Durch den Erwerb wird Nestlé S.A. ihre (indirekte) Beteiligung an dem Zielunternehmen auf 100% erhöhen und damit alleinige Kontrolle erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Tiefkühlkost.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2012 weggefallen.

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