Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Konica Minolta Optics, Inc.; Instrument Systems GmbH; Optronik Berlin GmbH - BWB/Z-1862 | Bundeswettbewerbsbehörde

Konica Minolta Optics, Inc.; Instrument Systems GmbH; Optronik Berlin GmbH

BWB/Z-1862

24.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Instrument Systems GmbH und deren 100%igen Tochtergesellschaft Optronik Berlin GmbH, beide Deutschland, durch Konica Minolta Optics, Inc., Japan. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich optische Messgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht