Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft; Energie Klagenfurt GmbH - BWB/Z-1861 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft; Energie Klagenfurt GmbH

BWB/Z-1861

24.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Geschäftsanteils von 49 % an der Energie Klagenfurt GmbH durch die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft von der VERBUND AG, Wien und dadurch Erwerb der alleinigen Kontrolle am bisherigen Gemeinschaftsunternehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erzeugung und Lieferung von elektrischer Energie, Gas und Fernwärme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2012 weggefallen.

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