Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH; Wedl Handels-GmbH; Pfeiffer HandelsgmbH; Shop Top Service Handels-GmbH - BWB/Z-1857 | Bundeswettbewerbsbehörde

Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH; Wedl Handels-GmbH; Pfeiffer HandelsgmbH; Shop Top Service Handels-GmbH

BWB/Z-1857

18.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vom bestehenden Gesellschafter Pfeiffer HandelsgmbH werden jeweils die Hälfte (je ein Sechstel vom Gesamtkapital) an die Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH und die Wedl Handels-GmbH abgegeben.  Die Gesellschafter Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH und die Wedl Handels-GmbH übernehmen zu gleichen Teilen und zur Gänze den Anteil des Gesellschafters Pfeiffer an der Shop Top Service Handels-GmbH. Geschäftszweig ist die Belieferung von Tankstellen mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie die Dienstleistung des E-Loadings.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2012 weggefallen.

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