Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3M Company; Ceradyne Inc. - BWB/Z-1856 | Bundeswettbewerbsbehörde

3M Company; Ceradyne Inc.

BWB/Z-1856

18.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

3M Company, 3M Center, St. Paul, Minnesota 55144-1000, USA, beabsichtigt, im Wege eines Übernahmeangebots alleinige, indirekte Kontrolle über Ceradyne Inc., 3169 Red Hill Avenue, Costa Mesa, Kalifornien 92626, USA, zu erwerben. Das Übernahmeangebot basiert auf einer Vereinbarung, wonach eine 100%ige Tochtergesellschaft von 3M mit Ceradyne Inc. verschmolzen wird, sodass Ceradyne Inc. als übernehmende Gesellschaft zu einer 100%igen Tochtergesellschaft von 3M wird.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2012 weggefallen.

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