Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Expansion Capital II; RMG German Holding GmbH - BWB/Z-1851 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Expansion Capital II; RMG German Holding GmbH

BWB/Z-1851

12.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Investmentfonds EQT Expansion Capital II mit Sitz in St. Peter Port (Guernsey) beabsichtigt, über ein Akquisitionsvehikel (Pharao I S.à.r.l.) seine Beteiligung an der RMG German Holding GmbH mit Sitz in Bochum (Deutschland) auf 55% der Anteile aufzustocken und damit einhergehend alleinige Kontrolle zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Medikalprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2012 weggefallen.

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