Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPB Beteiligungsverwaltung GmbH; Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1850 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPB Beteiligungsverwaltung GmbH; Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1850

11.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schrittweiser Erwerb bis in die Jahre 2015/2017 von 100% der Geschäftsanteile an der Dr. Anna Bauthen Gesellschaft m.b.H. durch die SPB Beteiligungsverwaltung GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Nadelschnittholz und Nadelschnittholzprodukten (Massivholzplatten).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Im Hinblick auf die vom Anmelder gegenüber den Amtsparteien (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt) gemäß § 17 Abs 2 KartG 2005 abgegebenen Verpflichtungserklärungen wurde kein Prüfungsantrag gestellt.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.11.2012 weggefallen.

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