Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AVL List GmbH; THIEN eDrives GmbH
BWB/Z-1848
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von weiteren 8,43% der Geschäftsanteile an THIEN eDrives GmbH (Lustenau) durch AVL List GmbH (Graz). Nach Durchführung des Zusammenschlusses wird AVL List GmbH 33,33% der Geschäftsanteile halten. THIEN eDrives wird dann von REK Beteiligungs GmbH (Lustenau), Joh. Winklhofer Beteiligungs GmbH & Co. KG (München) und AVL List GmbH gemeinsam kontrolliert. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Erzeugung von elektrischen Motoren und Frequenzumrichtern.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.11.2012 weggefallen.