Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck KGaA; Allergopharma Joachim Ganzer KG - BWB/Z-1847 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck KGaA; Allergopharma Joachim Ganzer KG

BWB/Z-1847

09.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merck KGaA mit Sitz in Darmstadt (Deutschland) beabsichtigt, die noch ausstehende Beteiligung und damit 100% am Kapital von Allergopharma Joachim Ganzer KG mit Sitz in Reinbek (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Allergiediagnostik und -therapie (Pharmabereich).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2012 weggefallen.

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