Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WAB Privatstiftung; BWT Aktiengesellschaft - BWB/Z-1846 | Bundeswettbewerbsbehörde

WAB Privatstiftung; BWT Aktiengesellschaft

BWB/Z-1846

08.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der WAB Privatstiftung mit Sitz in Hintersee 44, 5332 Hintersee, an der BWT Aktiengesellschaft mit Sitz in der Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee, auf 50% oder mehr des Grundkapitals der BWT AG im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots (Pflichtangebot) und somit der Erwerb alleiniger Kontrolle der WAB Privatstiftung über die BWT AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wasseraufbereitung und Wasserbehandlung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2012 weggefallen.

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