Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DS Beteiligungs-GmbH; Schneegans-Unternehmensgruppe - BWB/Z-1841 | Bundeswettbewerbsbehörde

DS Beteiligungs-GmbH; Schneegans-Unternehmensgruppe

BWB/Z-1841

02.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile an der Schneegans Silicon GmbH sowie von 50% der Kommanditanteile an der Schneegans Freudenberg GmbH & Co Kommanditgesellschaft und von 50% der Geschäftsanteile an der SF GmbH, als Alleinkommanditistin der Schneegans Freudenberg GmbH & Co KG, durch die DS Beteiligungs-GmbH. Die Schneegans Freudenberg GmbH & Co KG wird erst durch die künftige Umwandlung der Schneegans Vermögen OHG in eine Kommanditgesellschaft entstehen, wobei vor Umwandlung die Schneegans GmbH in die Schneegans Vermögen OHG verschmolzen wird. Die SF GmbH wird vor Umwandlung der Schneegans Vermögen OHG durch die Schneegans Verwaltungs GmbH gegründet.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von technischen Kunststoffteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2012 weggefallen.

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