Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ITOCHU Corporation; Dole Food Company, Inc. - BWB/Z-1840 | Bundeswettbewerbsbehörde

ITOCHU Corporation; Dole Food Company, Inc.

BWB/Z-1840

02.10.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Geschäftsbereiche Asia Fresh und Worldwide Packaged Foods der Dole Food Company, Inc. durch die Itochu Corporation (Japan) durch Einbringung in zwei Tochtergesellschaften und anschließende Veräußerung von 100% der Anteile an diesen Tochtergesellschaften. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftszweige Dosenfrüchte, verpackte Früchte und Gemüse, Fruchtkonzentrat, Frischobst und Frischgemüse.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2012 weggefallen.

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