Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Konrad Schnyder; Rhomberg Rail Holding GmbH; Sersa Holding AG
BWB/Z-1834
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldet werden der Erwerb von 100% der Anteile an der Sersa Holding AG (Uznach, Schweiz) durch die Rhomberg Rail Holding GmbH (Bregenz) und der gleichzeitige, in ein und derselben Transaktion stattfindende Erwerb von 50% der Anteile an der Rhomberg Rail Holding GmbH durch Herrn Konrad Schnyder, wohnhaft in Merlischachen, Schweiz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bahninfrastruktur.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2012 weggefallen.