Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tamedia AG; Ringier AG; jobs.ch holding ag; Jobup AG - BWB/Z-1832 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tamedia AG; Ringier AG; jobs.ch holding ag; Jobup AG

BWB/Z-1832

19.09.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tamedia AG (Zürich) und Ringier AG (mit Sitz im schweizerischen Zofingen) beabsichtigen, die gemeinsame Kontrolle sowohl über jobs.ch holding ag als auch über Jobup AG (beide mit Sitz in Zürich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Stellen-Rubrikanzeigen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2012 weggefallen.

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