Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knauf International GmbH; Knauf AMF Ceilings Ltd; USG Deutschland GmbH; USG (U.K.) Ltd. - BWB/Z-1831 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knauf International GmbH; Knauf AMF Ceilings Ltd; USG Deutschland GmbH; USG (U.K.) Ltd.

BWB/Z-1831

17.09.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knauf beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Knauf International GmbH die USG Deutschland GmbH sowie alle Vermögenswerte der USG (U.K.) Ltd. über ihre Tochtergesellschaft Knauf AMF Ceilings Ltd zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Baustoffen und Baukonstruktionen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die BWB hat am 12.12.2012 den Prüfungsantrag zurückgezogen, weil die am 11.12.2012 von den Anmelderinnen eingebrachten Verpflichtungszusagen geeignet sind, die kartellrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss zu beseitigen.

Mit Beschluss vom 18.12.2012 des Kartellgerichtes wird das Prüfverfahren eingestellt.

Verpflichtungszusagen

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 15.10.2012

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