Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WAB Privatstiftung; BWT Aktiengesellschaft - BWB/Z-1827 | Bundeswettbewerbsbehörde

WAB Privatstiftung; BWT Aktiengesellschaft

BWB/Z-1827

12.09.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Erhöhung der Beteiligung der WAB Privatstiftung mit Sitz in Hintersee 44, 5324 Hintersee, an der BWT Aktiengesellschaft mit Sitz in der Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee, von 17,8% auf 26,2% des Grundkapitals durch Erwerb von 8,4% der Aktien der BWT AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wasseraufbereitung und Wasserbehandlung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2012 weggefallen.

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