Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Ningbo Hangzhou Bay New Zone POLTM Electric Motor Co., Ltd. - BWB/Z-1821 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Ningbo Hangzhou Bay New Zone POLTM Electric Motor Co., Ltd.

BWB/Z-1821

04.09.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 60% der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über Ningbo Hangzhou Bay New Zone POLTM Electric Motor Co., Ltd. (Ningbo City, VR China) durch Robert Bosch GmbH (Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland). In die Ningbo Hangzhou Bay New Zone POLTM Electric Motor Co., Ltd. wurde von Ningbo Polaris Technology Co., Ltd. (Ningbo City, VR China) der Geschäftsbereich der Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und des Verkaufs und Vertriebs von Radnabenelektromotoren für zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge und Mikrofahrzeuge in der VR China eingebracht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2012 weggefallen.

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