Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Coöperatieve Valiant APO Global U.A.; ALMiG Grundstücksgesellschaft mbH; ALMiG Kompressoren GmbH; ALMiG Holding GmbH
BWB/Z-1820
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile an ALMiG Grundstücksgesellschaft mbH, Deutschland, ALMiG Kompressoren GmbH, Deutschland, von Anteilen an verschiedenen Vertriebsgesellschaften sowie von wesentlichen Vermögensgegenständen von ALMiG Holding GmbH, Deutschland, durch Coöperatieve Valiant APO Global U.A., Niederlande. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kompressoren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2012 weggefallen.