Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AV International GmbH; Fleet & Car Solutions GmbH; Reisinger & Sohn Autohandels-und Industriegesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1819 | Bundeswettbewerbsbehörde

AV International GmbH; Fleet & Car Solutions GmbH; Reisinger & Sohn Autohandels-und Industriegesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1819

30.08.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb des betriebswesentlichen Vermögens / Unternehmens der Reisinger & Sohn Autohandels- und Industriegesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Fleet & Car Solutions GmbH, eine Tochtergesellschaft der AV International GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Handel mit Neuwagen der Marken Opel, Ford, Chevrolet, KIA, Peugeot, Nissan, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2012 weggefallen.

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