Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; Branner GmbH; Branner Entsorgungsgesellschaft mbH - BWB/Z-1816 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; Branner GmbH; Branner Entsorgungsgesellschaft mbH

BWB/Z-1816

27.08.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von je 50 % der Geschäftsanteile von Christof Branner, Gerold Branner, Peter Branner und der Elisabeth Daberer an der Branner Entsorgungsgesellschaft mbH durch die Loacker sowie der Erwerb von je 50 % der Geschäftsanteile von Christof Branner, Gerold Branner, Peter Branner und der Elisabeth Daberer an der Branner Entsorgungsgesellschaft mbH durch die Branner GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Sammlung und Kompostierung von Grünabfällen sowie Klärschlämmen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2012 weggefallen.

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