Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fresenius Kabi AG; Fenwal Holdings Inc. - BWB/Z-1815 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fresenius Kabi AG; Fenwal Holdings Inc.

BWB/Z-1815

27.08.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Fresenius Kabi AG, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt, indirekt durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft Fresenius Kabi Pharmaceuticals Holding Inc, USA, alleinige Kontrolle über Fenwal Holdings Inc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bluttransfusionstechnologieprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Im Hinblick auf die vom Anmelder abgegebenen Verpflichtungserklärungen wurde kein Prüfungsantrag gestellt.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht