Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Trunk Service GmbH; Bavaria Paket Logistik GmbH; Valora Trade Austria GmbH
BWB/Z-1814
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft den geplanten Erwerb von 99% der Anteile an Valora Trade Austria GmbH, Österreich, durch Trunk Service GmbH. 1% der Anteile an der Zielgesellschaft soll durch Bavaria Paket Logistik GmbH erworben werden. Trunk Service GmbH und Bavaria Paket Logistik GmbH sind Teil der Trunk-Unternehmensgruppe, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Pressegrosso.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2012 weggefallen.