Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG; EXIMO Agro-Marketing AG - BWB/Z-1802 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG; EXIMO Agro-Marketing AG

BWB/Z-1802

08.08.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Aktien an der EXIMO Agro-Marketing AG (Hamburg, Deutschland) durch Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Vertrieb von Molkereiprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2012 weggefallen.

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