Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mars, Incorporated; Kraft Foods Europe GmbH
BWB/Z-1799
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mars, Incorporated beabsichtigt, über ihre 100%igen Tochtergesellschaften Mars Foods Europe C.V. (Niederlande) und Mars Belgium N.V. (Belgien) bestimmte Vermögensgegenstände, die vom Unternehmensteil Mirácoli umfasst sind, einschließlich der Handelsmarken Mirácoli, Pamasello und Avanti von Kraft Foods Europe GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fertiggerichte, insbesondere das Produktsegment für Nudeltrockenfertiggerichte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2012 weggefallen.