Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH; A1 Telekom Austria AG
BWB/Z-1794
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb bestimmter Vermögenswerte betreffend Dienstleistungen als Übermittlungsstelle im Elektronischen Rechtsverkehr und als Verrechnungsstelle für die Online-Einsicht bestimmter Datenbanken von A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft (Wien) durch MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Übermittlungsstelle für ERV und Verrechnungsstelle für Online-Einsichtnahme in öffentliche Datenbanken.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.08.2012 weggefallen.