Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Land Berlin; RWE Aqua GmbH - BWB/Z-1793 | Bundeswettbewerbsbehörde

Land Berlin; RWE Aqua GmbH

BWB/Z-1793

27.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RWE Aqua GmbH (Berlin) und das Land Berlin beabsichtigen, eine Beteiligung von 24,95%, die RWE Aqua GmbH im Jahr 1999 (über eine zwischengeschaltete Gesellschaft) an den Berliner Wasserbetrieben erworben hat, wieder an das Land Berlin zurückzuführen, das derzeit eine Beteiligung von 50,1% hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und wasserwirtschaftsnahe Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2012 weggefallen.

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