Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Skrill Group Limited; paysafecard.com Wertkarten AG - BWB/Z-1790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Skrill Group Limited; paysafecard.com Wertkarten AG

BWB/Z-1790

25.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Skrill Group Limited (St. Helier, Jersey) beabsichtigt, paysafecard.com Wertkarten AG (Wien) samt ihren Tochtergesellschaften im Wege des Anteilserwerbs zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronische Bezahlsysteme bei Zahlungen für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Internet.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2012 weggefallen.

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