Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Federal-Mogul Corporation; BorgWarner France SAS; BorgWarner Inc. - BWB/Z-1788 | Bundeswettbewerbsbehörde

Federal-Mogul Corporation; BorgWarner France SAS; BorgWarner Inc.

BWB/Z-1788

24.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an BorgWarner France SAS (Saint-Germain-en-Laye, Frankreich) und Erwerb von Vermögenswerten (bestimmter Gesellschaften) der BorgWarner Inc. (Auburn Hills, USA) durch Federal-Mogul Corporation (Southfield, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zündungsprodukte (Zündkerzen, Zündelektroden etc.).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2012 weggefallen.

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