Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AGROFERT Holding a.s.; IKR Termelésfejlesztesi és Kereskedelmi Zártkörűen Működö Részvénytársaság
BWB/Z-1787
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb der Sparte "Input Trading Business" von IKR Termelésfejlesztesi és Kereskedelmi Zártkörűen Működö Részvénytársaság, Ungarn, durch AGROFERT Holding a.s., Tschechien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Handel mit Inputs für die Landwirtschaft (Düngemittel, Saatgut, Pestizide etc.).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2012 weggefallen.