Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ferrero International S.A.; IF-Mariano Stelliferi S.p.A.; Stelliferi-Gruppe - BWB/Z-1785 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ferrero International S.A.; IF-Mariano Stelliferi S.p.A.; Stelliferi-Gruppe

BWB/Z-1785

20.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ferrero International S.A. mit dem Sitz in Luxemburg beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich Beschaffung und Vertrieb von naturbelassenen Haselnüssen der Stelliferi-Gruppe und - gemeinsam mit dem Verkäufer IF-Mariano Stelliferi S.p.A. mit dem Sitz in Caprarola, Italien - die gemeinsame Kontrolle über den Geschäftsbereich Haselnuss-Halbfertigprodukte der Stelliferi-Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Beschaffung und Vertrieb von naturbelassenen Haselnüssen und von Haselnuss-Halbfertigprodukten, Produktion und Vertrieb von Schokolade-Süßwaren und von süßen Aufstrichen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2012 weggefallen.

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