Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Umicore S.A./N.V.; Nippon Shokubai Co., Ltd.; ICT Co., Ltd.; International Catalyst Technology Inc. - BWB/Z-1780 | Bundeswettbewerbsbehörde

Umicore S.A./N.V.; Nippon Shokubai Co., Ltd.; ICT Co., Ltd.; International Catalyst Technology Inc.

BWB/Z-1780

16.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Aktivitäten von ICT Japan und ICT, USA durch die Umicore Gruppe über eine neu gegründete Holdinggesellschaft (NewCo). Erwerb einer nicht beherrschenden Minderheitsbeteiligung an NewCo in Höhe von 40% durch Nippon Shokubai Co., Ltd.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Autoabgaskatalysatoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2012 weggefallen.

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