Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

F. Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH; Österreichische Bundesforste AG; Biomasse-KWK-Anlage Leoben - BWB/Z-1778 | Bundeswettbewerbsbehörde

F. Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH; Österreichische Bundesforste AG; Biomasse-KWK-Anlage Leoben

BWB/Z-1778

13.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb alleiniger Kontrolle an der Biomasse-KWK-Anlage Leoben, Österreich, durch F. Mayr-Melnhof-Saurau Industrie Holding GmbH, Frohnleiten. Im Hinblick auf eine mögliche spätere Umstrukturierung wird vorsorglich auch angemeldet der Erwerb von mehr als 25,1% der Anteile an Mayr-Melnhof Biomassekraftwerk Leoben GmbH, Leoben - nach Übertragung der Biomasse-KWK-Anlage Leoben in die Mayr-Melnhof Holz Gruppe - durch Österreichische Bundesforste AG, Purkersdorf. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Stromerzeugung, Fernwärme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2012 weggefallen.

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