Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Special Situations Venture Partners III, L. P.; Special Situations Venture Partners III (Structured), L. P.; Kieran Investment GmbH & Co. KG; Beinbauer Automotive GmbH & Co. KG - BWB/Z-1777 | Bundeswettbewerbsbehörde

Special Situations Venture Partners III, L. P.; Special Situations Venture Partners III (Structured), L. P.; Kieran Investment GmbH & Co. KG; Beinbauer Automotive GmbH & Co. KG

BWB/Z-1777

13.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle an Beinbauer Automotive GmbH & Co. KG, Büchlberg, Deutschland, durch Special Situations Venture Partners III, L. P., Special Situations Venture Partners III (Structured), L. P., beide Guernsey, Britische Kanalinseln, und Kieran Investment GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Stabilisatoren und mechanische Fertigung von Guss-und Schmiedeteilen für die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2012 weggefallen.

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