Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; OTN Oberflächentechnik GmbH - BWB/Z-1775 | Bundeswettbewerbsbehörde

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; OTN Oberflächentechnik GmbH

BWB/Z-1775

11.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 42 % der Anteile an OTN Oberflächentechnik GmbH, FN 275606 d, durch lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft sowie Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens in der OTN Oberflächentechnik GmbH, FN 275606 d, durch Peneder Immobilien GmbH (Muttergesellschaft) sowie lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (Muttergesellschaft). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verzinkung von Eisen und Stahl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2012 weggefallen.

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