Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Daimler AG; EM-motive GmbH - BWB/Z-1771 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Daimler AG; EM-motive GmbH

BWB/Z-1771

04.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erweiterung des Gemeinschaftsunternehmens EM-motive GmbH, Hildesheim, Deutschland, welches von Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland und Daimler AG, Stuttgart, Deutschland gemeinsam kontrolliert wird, um den Bereich der Entwicklung und Herstellung von Hybrid-Elektromotoren, dh getriebeintegrierte Elektromotoren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kraftwagen und Kraftwagenteile.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2012 weggefallen.

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