Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADM International S.à.r.l.; Wilmar Switzerland S.à.r.l.; OLENEX C.V. - BWB/Z-1769 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADM International S.à.r.l.; Wilmar Switzerland S.à.r.l.; OLENEX C.V.

BWB/Z-1769

03.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ADM International S.à.r.l. und Wilmar Switzerland S.à.r.l. beabsichtigen den Erwerb einer wechselseitigen kontrollierenden Beteiligung an ihren jeweiligen Geschäftsbereichen betreffend der Vermarktung von Pflanzenölen und Pflanzenfetten im EWR und der Schweiz über das gemeinsam kontrollierte Gemeinschaftsunternehmen OLENEX C.V. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Pflanzenöle und Pflanzenfette.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht