Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A.; frostkrone Holding GmbH - BWB/Z-1767 | Bundeswettbewerbsbehörde

AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A.; frostkrone Holding GmbH

BWB/Z-1767

03.07.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A., Frankreich, eine zur französischen AXA-Gruppe gehörende und somit letztlich von der AXA S.A., Frankreich, kontrollierte Private Equity Gesellschaft, beabsichtigt, über den von Ihr verwalteten AXA Expansion Fund II indirekt die Mehrheit (bis zu etwa 93,5%) der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die frostkrone Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und den Vertrieb von (Tief)Kühlkost.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2012 weggefallen.

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