Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
América Móvil, S.A.B. de C.V.; Telekom Austria AG
BWB/Z-1765
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Im Wege eines indirekten Erwerbs zusätzlicher Stammaktien beabsichtigt América Móvil, S.A.B. de C. V., Mexiko, ihre nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Österreich, auf bis zu 22,76% der Stimmrechte zu erhöhen. Allenfalls könnte ein Beteiligungsgrad von bis zu 25,90% der Stimmrechte erreicht werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2012 weggefallen.