Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aleris International, Inc.; Voerde Aluminium GmbH
BWB/Z-1759
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aleris International, Inc., USA (mehrheitlich im Eigentum und kontrolliert von Investmentfonds, welche dem Private-Equity-Unternehmen Oaktree Capital Management, L.P., USA angehören) beabsichtigt, durch ihre alleinig gehaltene Tochtergesellschaft Aleris Aluminium Koblenz GmbH, Deutschland den Gießereibetrieb von Voerde Aluminium GmbH, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Aluminium-Walzbarren, Aluminium-Pressbarren sowie Aluminium-Masseln und Aluminium-Sows.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2012 weggefallen.