Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; grosso holding Gesellschaft mbH; Domoferm International GmbH; Domoferm GmbH - BWB/Z-1758 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; grosso holding Gesellschaft mbH; Domoferm International GmbH; Domoferm GmbH

BWB/Z-1758

26.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 70% der Geschäftsanteile der Domoferm International GmbH sowie von 0,035% der Geschäftsanteile der Domoferm GmbH von der Neumayer-Privatstiftung durch die Austro Holding GmbH und die grosso holding Gesellschaft mbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Türen und Zargen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2012 weggefallen.

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