Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fuori dal Sacco 2 S.r.I.; Light Force S.p.A. - BWB/Z-1757 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fuori dal Sacco 2 S.r.I.; Light Force S.p.A.

BWB/Z-1757

26.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fuori dal Sacco 2 S.r.I., eine letztendlich von The Carlyle Group (USA) kontrollierte italienische Gesellschaft, beasichtigt, die alleinige Kontrolle über Light Force S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Design, die Herstellung und den Vertrieb von Freizeitkleidung für Damen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2012 weggefallen.

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