Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alfred Kärcher GmbH & Co. KG; Walter Bösch GmbH & Co KG - BWB/Z-1755 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alfred Kärcher GmbH & Co. KG; Walter Bösch GmbH & Co KG

BWB/Z-1755

22.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Reinigungssparte von Walter Bösch GmbH & Co KG, Industrie Nord, A-6890 Lustenau, durch Alfred Kärcher GmbH & Co. KG, Alfred-Kärcher-Straße 28-40, D-71364 Winnenden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte und Pflegeprodukte für professionelle Gebäudereinigung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2012 weggefallen.

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