Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TAKKT AG; Ratioform Holding GmbH - BWB/Z-1748 | Bundeswettbewerbsbehörde

TAKKT AG; Ratioform Holding GmbH

BWB/Z-1748

14.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TAKKT AG (Stuttgart, Deutschland) beabsichtigt, alle Geschäftsanteile der Ratioform Holding GmbH (Pliening, Deutschland) zu übemehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor gewerbliche Büroversorgung; Versorgung mit sonstiger Betriebsausstattung und Verpackungsmitteln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2012 weggefallen.

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