Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.; PS-KW Ost GmbH
BWB/Z-1747
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. beabsichtigt, indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH, 51% der Anteile an der PS-KW Ost GmbH und damit gemeinsame Kontrolle über PS-KW Ost GmbH zu erwerben. Geschäftsgegenstand der PS-KW Ost GmbH ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks am Standort Sulzberg. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Stromerzeugung und Großhandel mit Strom.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2012 weggefallen.