Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Würth-Gruppe; Facilitas-Unternehmensgruppe - BWB/Z-1745 | Bundeswettbewerbsbehörde

Würth-Gruppe; Facilitas-Unternehmensgruppe

BWB/Z-1745

13.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG (Künzelsau, Deutschland) und Würth International AG (Chur, Schweiz) beabsichtigen den Erwerb folgender Tochtergesellschaften der Facilitas-Unternehmensgruppe: Beheermaatschappij Diffutherm B.V. (Bergeijk, Niederlande), Dekalin B.V. (Bergeijk, Niederlande),  Diffutherm B.V. (Bergeijk, Niederlande) und Dinol GmbH (Lügde, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Montage- und Befestigungsmaterial für professionelle Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2012 weggefallen.

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