Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RICOH DEUTSCHLAND GmbH; ADA - Das SystemHaus GmbH - BWB/Z-1744 | Bundeswettbewerbsbehörde

RICOH DEUTSCHLAND GmbH; ADA - Das SystemHaus GmbH

BWB/Z-1744

12.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RICOH DEUTSCHLAND GmbH beabsichtigt, das Vermögen der ADA - Das SystemHaus GmbH in Insolvenz, Siemensring 54-56, 47877 Willich, Deutschland (ADA) von deren Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Jörg Nerlich, zu einem wesentlichen Teil und dadurch die alleinige Kontrolle über dieses Unternehmen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor der IT-Dienstleistungen einschließlich Handel mit und Vertrieb von IT-Ausstattung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2012 weggefallen.

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